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Stahl- und Walzwerk Marienhütte GmbH General Terms and Conditions of Sale and Delivery

1. scope of application and order acceptance

a. The following terms and conditions shall apply to all deliveries and services. Any existing, conflicting general terms and conditions of the other party to the contract shall be ineffective if the deviations from these General Terms and Conditions of Sale and Delivery have not been expressly agreed in writing. In general, deviating agreements must be made in writing to be effective.
b. All orders require our written confirmation to be binding. Likewise, subsequent changes or cancelations of already confirmed orders require our written consent. Notifications by fax or e-mail comply with the requirement of written form.
c. All confirmations on our part are subject to the reservation of sufficient collateralization possibilities of the default risk.
d. Commercial details result exclusively from our order confirmation.

2. Dispatch and transfer of risk
a. Unless otherwise agreed in writing, our deliveries CPT shall be made in accordance with the version of the INCOTERMS valid on the date of conclusion of the contract.
b. The dimensions and weights determined in our works shall be decisive for the calculation of the invoice value.

3. Delay in delivery/acceptance

a. If delivery is delayed due to circumstances for which Marienhütte is not responsible, the delivery period shall be extended by the period during which these delaying circumstances persist.
b. In the event of any delay in delivery for which we are responsible, the buyer may either demand performance or withdraw from the contract by setting a mutually agreed reasonable grace period.
c. If the buyer does not accept the goods provided in accordance with the contract at the contractually agreed place or at the contractually agreed time, we are entitled to insist on the fulfillment of the contract or to withdraw from the contract after 14 days by setting a grace period and to resell the goods to a third party. Any further claims for damages remain unaffected.

4. Prices

Prices are made up of a basic price and a dimension surcharge. Prices are only binding for us if they have been agreed and/or confirmed in writing.


5. Payment

a. Payments shall be made in accordance with the terms of payment to be agreed in writing. If no terms of payment have been agreed, a payment term of 30 days from the invoice date shall apply.
b. The Buyer shall not be entitled to withhold or set off payments due to warranty claims or other counterclaims not recognized by us in writing. The buyer expressly waives the objection according to § 1052 ABGB.
c. In the event of default of payment, we shall be entitled to demand immediate return of the goods and to collect them without prior notice, whereby the buyer shall bear all costs incurred in this respect, subject to a 14-day grace period.
d. In the event of default of payment, statutory default interest shall be charged at the applicable rate. In any case, the buyer shall reimburse us for the dunning and collection costs incurred as further damage caused by default.

6. Retention of title

a. Sämtliche von uns gelieferte Waren bleiben bis zur Bezahlung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers unser Eigentum. Kommt der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, diese abzuholen und/oder sicherungsweise abgetretene Forderungen einzuziehen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme verpflichtet sich der Käufer, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich schriftlich zu verständigen. Der Käufer ist darüber hinaus verpflichtet, uns sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Durchsetzung unseres Eigentumsvorbehaltes (z.B Kosten der Abholung der Ware) bzw. eines allenfalls notwendigen Verfahrens zur Durchsetzung unseres Eigentumsrechtes (z.B. Kosten von Exzindierungsverfahren) an diesen Waren zu ersetzen.
b. Sollte der Käufer durch Verarbeitung oder Vereinigung Alleineigentum an den Waren, die unter Eigentumsvorbehalt an ihn geliefert wurden, erwerben, so überträgt er uns bereits jetzt Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vereinigung. Der Käufer hat in diesen Fällen diese neue Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorliegenden Geschäftsbedingungen anzusehen ist, unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu verwahren. Als Wert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gilt der Bruttorechnungsbetrag.

c. Erlischt das Eigentum der Marienhütte durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.

d. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Käufer für die Forderung erwirbt bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.


7. Gewährleistung
a. Mängel, welche auf unsachgemäße Behandlung durch den Käufer zurückzuführen sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.
b. Mängel sind unverzüglich bei Lieferung schriftlich und substantiiert zu rügen. Im Übrigen gilt die Bestimmung des § 377 UGB und die dazu ergangene Judikatur als zwischen den Parteien vereinbart. Gibt uns der Käufer nicht unverzüglich die Gelegenheit, die beanstandete Ware zu überprüfen, so verliert er seine Rechte aus dem Sachmangel. Begehrt der Vertragspartner bei Gattungssachen Wandlung oder angemessene Preisminderung, sind wir berechtigt, uns von unserer Leistungspflicht durch Austausch der mangelhaften Sache innerhalb angemessener Frist zu befreien. Begehrt der Käufer Preisminderung, sind wir berechtigt, uns nach unserer Wahl durch Nachtragen des Fehlenden oder durch Verbesserung von unserer Leistungspflicht zu befreien. Mängel einzelner Stücke berechtigen nur dann zur Rückweisung der gesamten Lieferung, wenn durch die Art des Mangels die gesamte Sendung unbrauchbar ist.

c. Bedungene bzw. zugesicherte Eigenschaften im Sinne des § 922 ABGB sind als derartige Zusicherungen ausdrücklich schriftlich zu dokumentieren, widrigenfalls durch uns keinerlei Haftung für derartige Eigenschaften übernommen wird.


8. Haftung
a. Schadenersatzansprüche des Käufers aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, Mängeln, Mangelfolgeschadens, Verletzungen von Personen und Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder krasser grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Regelungen über die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB werden abbedungen.

b. Unsere Haftung ist jedenfalls beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung insbesondere für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.

c. Soweit nichts anders vereinbart ist, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen uns im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen ein Jahr nach Lieferung.


9. Höhere Gewalt

In Fällen Höherer Gewalt ist keine der Vertragsparteien für die Verletzung der ihr vertraglich auferlegten Verpflichtungen verantwortlich. Als Höhere Gewalt sind insbesondere Arbeitskonflikte und alle vom Parteiwillen unabhängige Umstände wie Krieg, Aufstand, Beschlagnahme, Embargo, Fehlen von Transportmitteln, Maschinenbruch, allgemeiner Mangel an Versorgungsgütern, Einschränkungen des Energieverbrauchs, Erdbeben, Brand und andere Naturkatastrophen anzusehen.


10. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Schriftlichkeit und Gerichtsstand a. Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz vereinbart. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird einvernehmlich ausgeschlossen.

b. Mündliche Abreden sind für uns nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind; ein Abgehen von dieser Regelung kann nur ausdrücklich und in Schriftform erfolgen.

c. Die Ungültigkeit einzelner Klauseln unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt die Wirksamkeit der restlichen Klauseln eine nicht. Anstelle der nichtigen Klausel soll Bestimmung zur Anwendung kommen, die der ungültigen Klausel besonders nahe kommt.

Datenschutz: Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Käufers im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu überarbeiten und zu löschen.

August 2023